SPD Dettingen/Erms

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Faire Regeln für die Leiharbeit

Veröffentlicht am 20.04.2008 in Bundespolitik

Auch ein Antrag aus Reutlingen war Grundlage für die neue Beschlusslage der Landes-SPD zum Thema Leiharbeit:

Mehr direkte Arbeitsverhältnisse und faire Regeln für Leiharbeit

Immer mehr Arbeitnehmer sind den negativen Auswüchsen der Leiharbeit ausgeliefert, einer Branche, die in den letzten Jahren erheblich gewachsen ist. Die SPD Baden- Württemberg fordert daher mehr direkte Arbeitsverhältnisse und faire Regeln für die Leiharbeit. Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei gleicher Arbeit müssen durchgesetzt werden. Lesen Sie hier den Beschluss des Landesvorstands vom 12. April 2008.

Mehr direkte Arbeitsverhältnisse und faire Regeln für Leiharbeit

Immer mehr Arbeitnehmer sind den negativen Auswüchsen der Leiharbeit ausgeliefert, einer Branche, die in den letzten Jahren erheblich gewachsen ist. Die SPD Baden- Württemberg fordert daher mehr direkte Arbeitsverhältnisse und faire Regeln für die Leiharbeit. Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei gleicher Arbeit müssen durchgesetzt werden. Lesen Sie hier den Beschluss des Landesvorstands vom 12. April 2008.

Für mehr direkte Arbeitsverhältnisse in den Unternehmen und faire Regeln für die Leiharbeit in Baden- Württemberg

Beschluss; Sitzung des Landesvorstands am 12. April 2008

Zeitarbeit ist seit Jahren eine Wachstumsbranche. Die Anzahl der Leiharbeitnehmer ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Mit dem Wachstum der Branche haben auch die negativen Auswüchse der Leiharbeit für Arbeitnehmer zugenommen. Was für das Auffangen von betrieblichen Auftragsspitzen und saisonalen Schwankungen gedacht war, wird von den Arbeitgebern oft missbraucht, um für gleiche Arbeit deutlich weniger Lohn zu zahlen und Belegschaften zu spalten. Wir wenden uns gegen eine Zweiklassengesellschaft im Betrieb.

Auch die Arbeitsplatzsicherheit ist in der Leiharbeit angesichts der dramatisch wachsenden Zahl von Befristungen bei Leiharbeitsfirmen immer weniger gegeben. Leiharbeit in ihren heutigen Auswüchsen fördert daher Prekarität und trägt nicht zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei.

Gleichwohl müssen wir feststellen, dass sich Zeitarbeit in Europa und Deutschland als Form der Beschäftigung etabliert hat. Sie zu ignorieren wäre falsch. Gute Arbeit heißt deshalb auch, faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in Zeitarbeit zu schaffen.

* Wir sehen, dass über Leiharbeit viele Arbeitslose ein Sprungbrett zu einer neuen Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
* Sie ist für Unternehmen ein Instrument zur Abdeckung von Auftragsspitzen und trägt dazu bei, die notwendige Flexibilität unserer Wirtschaft sichern.
* Es ist nicht auszuschließen, dass für manche Arbeitssuchende Leiharbeit vorübergehend oder auch auf Dauer eine für sie passende Form des Arbeitsverhältnisses ist.
* Die Zeitarbeitsbranche hat sich zu einer bedeutsamen Größe unserer Wirtschaft entwickelt.

Faire Leiharbeit muss gestaltet werden. Wir begrüßen es, dass die Zeitarbeitsbranche die Aufnahme in das Entsendegesetz zum 31. März 2008 beantragt hat, damit Mindestlöhne nicht unterlaufen werden. Dies ist insbesondere angesichts der absehbaren Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa von großer Bedeutung.

Wir begrüßen betriebliche Regelungen, welche die Grundsätze von equal pay und equal treatment für Leiharbeitskräfte sicherstellen.

Arbeitsrecht muss Ausbeutung verhindern. Leiharbeit erfordert zusätzliche gesetzliche Regelungen, um fair zu sein. Und wir wollen Anreize setzen für mehr direkte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in den Unternehmen Baden- Württembergs.

Denn direkte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse werden von der großen Mehrheit der Erwerbsfähigen angestrebt. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen sie in diesem Streben unterstützen.

Deshalb fordern wir:

Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit durchsetzen (equal pay, equal treatment)

Ausnahmeregelungen, die bisher regelmäßig die Forderung nach gleicher Bezahlung (gesetzlich bereits geregelt in § 3 Abs.1 Nr.3 AÜG) unterlaufen, müssen abgeschafft bzw. angepasst werden. Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter müssen den Beschäftigten des jeweiligen Entleihbetriebs nach einer angemessenen Einarbeitszeit gleichgestellt werden – von der Grundentlohnung und Leistungsprämien bis zu Betriebsrenten oder Weiterbildung. Diese Forderung wird durch die Initiative der EU- Kommission unterstützt, die vorsieht, Leiharbeitnehmer nach einer Einarbeitungszeit von maximal sechs Wochen bei Entgelt und Sozialleistungen mit fest angestellten Beschäftigten gleichzustellen.

Wiederaufnahme des Synchronisationsverbots in das AÜG

Wir wollen, dass Leiharbeitsunternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhafter beschäftigen und ihnen damit mehr Sicherheit geben. Eine Kopplung von befristeter Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma an die Verleihzeit im Entleihbetrieb lehnen wir ab.

Begrenzung der maximalen Verleihzeit an einen Betrieb – mehr Mitbestimmung

Ziel muss die Übernahme von Leiharbeitern in die Stammbelegschaft als Regelfall sein, nicht deren Ausgrenzung. Dem Betriebsrat des entleihenden Betriebs muss ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 BetrVG eingeräumt werden, wenn statt Leiharbeit ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis im Betrieb möglich
wäre.

Höchstquote an der Stammbelegschaft

In einzelnen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie beträgt der Anteil der Leiharbeiter bis zu 30 Prozent. Es muss per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Höchstquote für die Leiharbeiter innerhalb der Belegschaft festgelegt und Einsatzzwecke vereinbart werden können.

Berücksichtigung bei Schwellenwerten

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben auch Mitbestimmungsrechte. Wir wollen, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer bei der Ermittlung der Schwellenwerte nach dem Betriebsverfassungsverfassungsgesetz und bei der Berechnung der Schwerbehindertenquote im Entleihbetrieb mitgezählt werden.

Gute Arbeit heißt Leiharbeit fair gestalten

Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit gut leben können. Flexibilität darf nicht zu Lasten der Leiharbeitskräfte gehen. Auch sie haben ein Recht auf Sicherheit. Risiken dürfen nicht ungleich verteilt werden. Deshalb drängen wir auf bessere Gestaltungsregelungen für die Leiharbeit.

Glossar

AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Synchronisationsverbot Verbot, die Überlassung an einen Betrieb und die Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma zu koppeln

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