SPD Dettingen/Erms

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Nominierungskonferenzen im WK 60 und 61

Veröffentlicht am 13.04.2010 in Veranstaltungen

Für den Wahlkreis 60 (Reutlingen) findet am Freitag, 16. April 2010, und für den Wahlkreis 61 (Hechingen-Münsingen) am Samstag, 17. April 2010 jeweils eine Mitgliederversammlung zur Wahl der Landtagskandidaten 2011 statt.

Am kommenden Wochenende werden gleich in zwei Wahlkreisen die Weichen für die Landtagswahlen 2011 gestellt. In den Wahlkreisen 60 (Reutlingen) und 61 (Hechingen-Münsingen) werden die SPD-Mitglieder ihre Landtagskandidaten nominieren.

Hier die wichtigsten Informationen:

Nominierungskonferenz Wahlkreis 60 (Reutlingen):
Freitag, 16.04.2010, 19.00 Uhr, Gaststätte Uhlandhöhe,
Friedrich-Ebert-Str. 17, 72762 Reutlingen

bisher bekannte Bewerber für die Landtagskandidatur:
Nils Schmid, SPD-Landesvorsitzender
Ulrich Stockhausen, SPD Reutlingen

zuständige SPD-Kreisvorsitzende:
Dorothea Kliche-Behnke (Tübingen)
Sebastian Weigle (Reutlingen)

zum Wahlkreis gehören: Pfullingen, Pliezhausen, Reutlingen, Walddorfhäslach und Wannweil im Landkreis Reutlingen; Dußlingen, Gomaringen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen und Nehren im Landkreis Tübingen
Die volljährigen Mitglieder, die ihren Wohnort im Wahlkreis haben, sind stimmberechtigt.

Nominierungskonferenz Wahlkreis 61 (Hechingen-Münsingen):
Samstag, 17.04.2010, 18.00 Uhr, Sportheim TSV Eningen,
Wengenstraße, 72800 Eningen unter Achalm

bisher bekannte Bewerber für die Landtagskandidatur:
Klaus Käppeler, SPD Zwiefalten

zuständige SPD-Kreisvorsitzende:
Angela Godawa (Zollernalbkreis)
Sebastian Weigle (Reutlingen)

zum Wahlkreis gehören: Bad Urach, Dettingen an der Erms, Engstingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Metzingen, Münsingen einschließlich gemeindefreiem Gutsbezirk, Pfronstetten, Riederich, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen und Zwiefalten im Landkreises Reutlingen;
Burladingen, Hechingen und Jungingen im Zollernalbkreis
Die volljährigen Mitglieder, die ihren Wohnort im Wahlkreis haben, sind stimmberechtigt.

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